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PPWR: Gerlinger setzt neue EU-Verpackungsverordnung konsequent um

11 Aug. 2026 Comments Off /

Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) treten seit dem 12. August 2026 erste verbindliche Vorgaben für Verpackungen in Kraft. Weitere Anforderungen folgen in den kommenden Jahren, sobald die entsprechenden delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission vorliegen. Die Gerlinger GmbH & Co. KG hat sich frühzeitig mit den neuen Pflichten auseinandergesetzt und verfolgt deren Umsetzung aktiv.

Im Rahmen der PPWR nimmt Gerlinger zwei Rollen ein: Als Erzeuger stellen wir eigene Gesamtverpackungen auf dem Markt bereit und werden dafür künftig technische Dokumentationen sowie Konformitätserklärungen vorhalten. Als Lieferant liefern wir Klebebänder, die bei unseren Kunden als Komponente in deren Verpackungen einfließen – hier stellen wir die notwendigen Informationen bereit, damit unsere Kunden ihrerseits ihren Pflichten nachkommen können. Beiden Rollen werden wir fristgerecht gerecht.

 Aktueller Stand zu den Kernanforderungen

  • Schwermetalle & REACH: Unsere Verpackungsklebebänder und Gesamtverpackungen halten den zulässigen Grenzwert für Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom sicher ein. Volle REACH-Konformität ist gegeben.
  • PFAS: Auch wenn die PFAS-Beschränkung nur für lebensmittelkontaktnahe Verpackungen gilt, verzichten wir grundsätzlich auf den gezielten Einsatz von PFAS.
  • Recyclingfähigkeit: Unsere Verpackungen und Klebebänder sind bereits heute recyclinggerecht ausgelegt. Eine abschließende Bewertung nach den neuen PPWR-Kriterien folgt, sobald der zugehörige delegierte Rechtsakt vorliegt (verbindlich ab 2030).
  • Rezyklatanteile & Materialminimierung: Wir arbeiten schon jetzt mit unseren Lieferanten daran, Rezyklatanteile schrittweise zu erhöhen, und achten konsequent darauf, Verpackungen nicht überzudimensionieren.
  • Wiederverwendbarkeit & Kennzeichnung: Ab 2030 bzw. 2028 gelten weitere Vorgaben zu Mehrwegquoten und einheitlicher Kennzeichnung. Sobald die finalen EU-Vorgaben (u. a. zu Piktogrammen) feststehen, setzen wir diese fristgerecht um.

Unser Fazit

Die PPWR bringt weitreichende Veränderungen für die Verpackungsbranche – wir begleiten diesen Wandel proaktiv und in enger Abstimmung mit unseren Lieferanten. Wir halten unsere Kunden über den weiteren Umsetzungsstand auf dem Laufenden. Eine detaillierte Erklärung zur PPWR können Sie in unserem Downloadcenter herunterladen.

 Alle Angaben basieren auf den uns von unseren Lieferanten zur Verfügung gestellten Informationen und entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand.

Tags: PPWR, Verpackungsverordnung

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